Nur noch 2012 keine Anpassung für Männer wegen UNI-SEX Tarifen!
12.06.2012 15:53
Aus aktuellem Anlass informiere wir Sie heute über weitreichende Änderungen in der deutschen Versicherungswirtschaft, die Einführung von Unisextarifen.
Durch die gesetzlich bedingte Einführung dieser Tarife werden ab dem 21.12.2012 die Beiträge in den verschiedenen Produktlinien für Männer durchschnittlich wie folgt angepasst*:
Rentenversicherung: bis zu +10 %
Berufsunfähigkeitsversicherung: bis zu +35 %
Krankenversicherung: bis zu +30 %
Pflege-Zusatzversicherung: bis zu +30 %
Nutzen Sie die Möglichkeit und sichern Sie sich die Ersparnis der aktuellen Tarife gegenüber den Unisextarifen langfristig!
Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.
Gerne informiere wir Sie in einem persönlichen Gespräch.
Hintergrundinformationen:
Was steckt hinter dem Urteil des EuGH zu den neuen Unisex-Tarifen?
Bereits im Jahr 2004 erließ der Europäische Rat eine Richtlinie zur Gleichstellung bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Auf dem Wege zur Gleichstellung entschied im März 2011 der Europäische Gerichtshof, dass eine unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen bei Versicherungsprämien und -leistungen unzulässig ist. Daraufhin wurde den Versicherern ein Zeitraum von knapp zwei Jahren eingeräumt, um Unisex-Tarife zu entwickeln. Somit sind ab dem 21.12.2012 sogenannte Unisex-Tarife für alle neuen Versicherungsverträge verpflichtend! Ab diesem Abschlusszeitpunkt müssen die Beiträge der privaten Lebens,- Kranken-, Pflege-, Unfall- und Kraftfahrtversicherung für Männer und Frauen einheitlich sein.
Hat dies Auswirkungen auf bestehende Verträge?
Bestandsverträge, also Verträge, die bis zum 21.12.2012 bereits bestehen, sollen von dem EuGH-Urteil nicht betroffen sein.
Sind noch weitere Produktlinien von dem EuGH-Urteil betroffen?
Auch für die Risikolebensversicherung, die Unfall- und Kraftfahrtversicherung werden Unisex-Tarife eingeführt. Je nach Produkt ergeben sich unterschiedliche Effekte. So wird es beispielsweise in der Kraftfahrtversicherung für Frauen eher teurer. Auch die Risikolebensversicherung wird für Frauen teurer. Die betriebliche Altersversorgung ist durch das EUGH–Urteil zwar formal nicht betroffen, mittelbar ist jedoch mit Auswirkungen zu rechnen. Aus Gründen der Rechtssicherheit (Stichwort Gleichbehandlung) wirkt der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) aber darauf hin, dass der Gesetzgeber auch für die betriebliche Altersversorgung Unisex vorschreibt. Daher stellt AXA sich auch auf die Umsetzung der Unisex-Kalkulation für die Produkte der betrieblichen Altersversorgung ein und geht davon aus, dass analog des Privatkundengeschäftes ab dem 21.12.2012 ausschließlich Unisex-Tarife verkauft werden.


